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Förderprogramm 2026 „Citizen Science…und dann?“

2. Februar 2026 By

Vom Wissen zur gesellschaftlichen Verankerung

 

Citizen Science eröffnet demokratische und inklusive Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Um die gemeinsam mit vielfältigen Akteur*innen erarbeiteten Erkenntnisse nachhaltig in gesellschaftliche Veränderungsprozesse einzubetten, sind die Verstetigung und der Transfer erfolgreicher Citizen-Science-Projekte entscheidend.

Mit dem Ende der Projektfinanzierung endet in Citizen-Science-Projekten jedoch häufig auch das gemeinsame Forschen. Wenn Strategien zur Verstetigung, Skalierung, Übersetzung oder Übertragung nicht frühzeitig mitgedacht werden, verschwinden Ergebnisse in der „Schublade“. Motivierte Citizen Scientists verlieren ihre Anschlussmöglichkeiten. Viele Projekte entfalten ihr transformatives Potenzial jedoch erst, wenn die Erkenntnisse über die Projektgrenzen hinaus wirksam werden. Citizen-Science-Projekte haben das Potenzial, die erhobenen Daten und erarbeiteten Ergebnisse für unterschiedliche gesellschaftliche Akteur*innen verfügbar zu machen und dadurch Veränderung anzustoßen.

Die Hans Sauer Stiftung fördert deshalb im Jahr 2026 Projekte, die die Verstetigung und gesellschaftliche Verankerung der Erkenntnisse und Ergebnisse aus Citizen-Science-Projekten fokussieren. Dies lässt sich in unterschiedlichen Formen realisieren:

  • Verstetigung meint sowohl den organisatorischen Fortbestand eines Citizen-Science-Projekts (z. B. über selbstverwaltete Vereine) als auch die langfristige Integration der Ergebnisse in politische, administrative, zivilgesellschaftliche oder digitale Prozesse und Strukturen. Obwohl das Potenzial von Citizen Science dafür wiederholt betont wird, gelingt die Verankerung durch fehlende Ressourcen oft nicht.  
  • Übersetzung und Übertragung: Citizen-Science-Projektergebnisse werden in Handlungsmaßnahmen übersetzt und/oder Projektarchitekturen auf neue Kontexte übertragen. Methodisch kann dies z. B. durch die ko-kreative Entwicklung von Maßnahmenkatalogen mit Entscheidungsträger*innen unterstützt werden. Übertragung meint auch, dass Citizen Scientists ihre Kompetenzen auf neue Themenfelder anwenden. 
  • Skalierung beschreibt die geografische oder organisatorische Ausweitung eines Citizen-Science-Projekts, etwa durch mehr Teilnehmende, neue Regionen oder zusätzliche Partnerorganisationen. Dadurch werden Erkenntnisse sichtbar und vergleichbar und analoge wie digitale (Infra-)Strukturen und Materialien für weitere Zielgruppen nutzbar (z. B. Tools, Plattformen, Technologien). 

Die konkrete Praxis und die Formen der Zusammenarbeit von Citizen-Science-Projekten können stark variieren. Möglicherweise betreiben Sie bereits Citizen Science, ohne Ihre Arbeitsweise bisher so benannt zu haben. Die Hans Sauer Stiftung hat Kriterien entwickelt, die Orientierung für Akteur*innen anbieten können – vielleicht finden Sie sich hier mit Ihrer Arbeitsweise wieder.

Beispiele von in den letzten beiden Förderprogrammen geförderten Citizen-Science-Projekten finden Sie hier und hier. Im aktuellen Jahr geförderte Projekte werden ab Mitte 2026 am Ende dieser Website vorgestellt.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Innerhalb des Förderprogramms gibt es zwei Förderkategorien:

(1) Begleitende Förderung während der Projektlaufzeit
Diese Kategorie richtet sich an Vorhaben, die bereits im Projektverlauf Ressourcen für eine gesellschaftliche Verankerung einplanen möchten. Gefördert werden können z. B.:

  • eine Schnittstellen- und Koordinationsstelle, die Kooperationen stärkt und Transferprozesse bündelt;
  • die Entwicklung und laufende Anwendung einer Wirkungslogik als strategische Orientierung für das Projekt;
  • strategische Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. öffentliche Diskussion des Projekts während des Projektverlaufs);
  • Netzwerkarbeit zur Einbindung relevanter Akteur*innen (Schlüsselpersonen, Entscheidungsträger*innen);
  • die Konzeption oder Weiterentwicklung digitaler Werkzeuge und Plattformen, die Transferprozesse, Zugänglichkeit und Teilhabe im Rahmen des Projekts stärken;
  • Maßnahmen zur Stärkung digitaler Souveränität und digitaler Selbstbestimmung aller Projektbeteiligten;
  • Co-Design-Prozesse zur partizipativen Entwicklung digitaler Anwendungen, die bereits während der Projektlaufzeit den Austausch, die Kollaboration oder die Ergebnisverbreitung unterstützen.

(2) Förderung eines Transfer- und Verstetigungsprozesses nach Projektabschluss
Diese Kategorie unterstützt Projekte, die während der Projektzeit eine Verstetigungsperspektive entwickelt haben und nach Projektende konkrete Strukturen für den langfristigen Transfer ihrer Ergebnisse, Erfahrungen und Erkenntnisse aufbauen möchten. Gefördert werden können z. B.:

  • Maßnahmen zur Institutionalisierung, etwa über die Gründung von Vereinen, Verbünden oder finanzielle Trägerstrukturen;
  • die Übertragung von Methoden und Ansätzen in neue Kontexte;
  • der Aufbau dauerhafter (beispielsweise digitaler) Plattformen, Foren, Austauschformate oder andere Angebote, die langfristige Kollaboration und Wissensweitergabe ermöglichen;
  • die Überführung gemeinsam entwickelter digitaler Werkzeuge in dauerhafte Strukturen (z. B. Open-Source-Governance-Modelle, Betreiberorganisationen, langfristige Hosting- oder Wartungskonzepte).


Welche Projektkosten sind förderfähig?

Auch bereits angelaufene Projekte oder aktuell abgeschlossene Projekte dürfen einen Antrag stellen. Die zur Förderung beantragten Projektbausteine sollten jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. 

Gefördert werden Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Verstetigungsaktivitäten wie zum Beispiel:

  • Infrastrukturkosten für die Umsetzung der Verstetigung (wie Raum- oder Materialkosten, Kosten für die Entwicklung oder Nutzung einer digitalen Austauschplattform);
  • Personalkosten im Rahmen des Projekts;
  • Projektbezogene Aufwandsentschädigungen;
  • Kosten für externe wissenschaftliche Begleitung;
  • Projektbezogene Aus- und Fortbildungen (Dissemination, Kommunikation, technische Schulungen u. Ä.);
  • Verwaltungskosten bis maximal 10 % oder 2.000 € von der Gesamtfördersumme (inklusive).

Nicht gefördert werden:

  • Flugkosten (Inlandsflüge);
  • Nicht-projektbezogene Ausgaben.

Die Förderrichtlinien der Stiftung enthalten weiterführende Informationen zu den Fördermodalitäten.


Wer kann sich für eine Förderung bewerben?

Für eine Förderung können sich Organisationen und Institutionen bewerben, die Initiatorinnen oder Hauptorganisatorinnen eines Vorhabens im oben genannten Sinn sind. 

Wir laden insbesondere Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen ein, einen Antrag zu stellen. Die antragstellende Institution sollte als gemeinnützig anerkannt sein. Nicht rechtsfähige Vereinigungen (Initiativgruppen und andere) können sich gemeinsam mit einer als gemeinnützig anerkannten Organisation oder einer wissenschaftlichen Körperschaft öffentlichen Rechts (Universität oder Hochschule) für eine Förderung bewerben. Die gemeinnützige Organisation oder wissenschaftliche Körperschaft öffentlichen Rechts ist in diesem Fall Hauptförderpartnerin der Stiftung und Förderungsempfängerin.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der antragstellenden Organisation sollte auf Wissenschaft und Forschung liegen oder dies einschließen. Zudem sollte diese ihren Sitz in Deutschland haben. Das Projekt sollte in Deutschland umgesetzt werden.

Von einer Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen sind Einzelpersonen und nicht verfasste Initiativen ohne antragsberechtigte Partnerorganisation. Wirtschaftlich orientierte Unternehmen und Organisationen ohne gemeinnützige Anerkennung und solche mit Sitz außerhalb Deutschlands sind nicht zur Teilnahme berechtigt.


Wie wird gefördert?

Nach einem telefonischen Beratungsgespräch kann der Antrag auf Förderung laufend ab dem 2. Februar 2026 und bis zum 27. September 2026 gestellt werden. Über die bis zum 10. Mai 2026 gestellten Anträge wird es eine Entscheidung ab dem 13. Juli 2026 bekannt gegeben. Über die bis zum 27. September 2026 gestellten Anträge wird ab dem 15. Dezember 2026 informiert.

Nach Eingang der Antragsunterlagen werden diese zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das geplante Vorhaben im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Förderausschuss sowie Stiftungskuratorium) inhaltlich bewertet. Die finale Entscheidung über die Aufnahme in das Programm erfolgt durch das Stiftungskuratorium.

Es werden insgesamt maximal fünf Vorhaben mit jeweils 20.000 € gefördert. Für die Förderpartner*innen besteht die Möglichkeit, an Angeboten der Stiftung zur Vernetzung und Qualifizierung teilzunehmen.


Wie können sich Projektinitiator*innen bewerben?

Die Ausschreibung enthält alle Informationen zum Förderprogramm 2026. Die für eine Bewerbung benötigten Unterlagen sind im Textteil „Antragsunterlagen und Informationen“ hinterlegt.

Ein telefonisches Beratungsgespräch vor Einreichung der Antragsunterlagen ist verpflichtender Bestandteil des Antragsprozesses. Für die Vereinbarung eines Termins mit Veneta Gantcheva-Jenn, Hannah Wolf oder Nadja Hempel bitte eine Nachricht an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de schreiben. 

Letzte Möglichkeit für Beratungsgespräche für die Antragsfrist 10. Mai: 29. April 2026.
Letzte Möglichkeit für Beratungsgespräche für die Antragsfrist 27. September: 16. September 2026.

Gegen Ende der Antragsfristen sind die Termine für Beratungsgespräche erfahrungsgemäß häufig ausgebucht. Wir können trotz bester Bemühungen leider nicht gewährleisten, kurzfristigen Anfragen einen Termin anzubieten. Es empfiehlt sich deswegen, sich frühzeitig um ein Beratungsgespräch zu kümmern.

Eine Bewerbung kann nur mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sowie einem Projektplan eingereicht werden. Davor sollten die Förderrichtlinien und die Charta der Stiftung gelesen werden. Weitere aussagekräftige Unterlagen wie Projektkonzept, LOIs, o.Ä. können optional mit eingereicht werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen bitte an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de senden.


Antragsunterlagen und Informationen

Ausschreibung 
Förderrichtlinien
Charta
Antragsformular

Bildrechte
(c)
Lawrence Krowdeed, Hal Gatewood, Hans Sauer Stiftung, Ralf Rebmann, Connor Gan,  Maischa Souaga, Steve Adams, Priscilla du Prez, Sollange Brenis

Geförderte Projekte

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